• Wissenswertes

    Interview

„Unsinnigen Leitlinien werden wir rechtlich begegnen“

VDH-Geschäftsführer Jörg Bartscherer im Interview zur aktuellen Debatte über Leitlinien, die ein „Zuchtverbot durch die Hintertür“ besiegeln sollten.
Die Leitlinien für die Auslegung von § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) haben bei den VDH-Mitgliedsvereinen für Verunsicherung gesorgt. Die AG Tierschutz legte darin Eingriffe in Grundrechte fest. Betroffen sind vor allem Hundeaussteller- und -sportler. Sie müssen bei ihren Tieren Gentests und andere Untersuchungen machen lassen, um für Ausstellungen und Veranstaltungen zugelassen zu werden. Mittlerweile sind die Leitlinien wieder zurückgenommen worden. Trotzdem gibt es Amtsveterinäre, die davon nicht abweichen wollen. VDH-Geschäftsführer Jörg Bartscherer spricht im Interview mit dem UR über die aktuelle Situation.
Der VDH hat Maßnahmen gegen die neuen Leitlinien der Tierschutz-Hundeverordnung ergriffen. Bis zuletzt herrschte bei Hundefreunden Unklarheit darüber, was die neuen Leitlinien für Züchter und Hundesportler de facto bedeuten. Es waren wirre Geschichten im Umlauf. Vom Rassehundeverbot, Hunde­sportverbot bis hin zu Züchtern, die nicht mehr mit ihren Hunden spazieren gehen dürfen. Was ist dran an diesen Behauptungen?
Ich halte es für absolut sinnvoll, einheitliche Leitlinien für die Auslegung von § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) zu haben. Dieser Paragraf arbeitet mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Der Grund dafür ist, dass der Normgeber nicht jeden aus seiner Sicht regelungsbedürftigen Sachverhalt vorhersehen und bestimmen kann. Den Vollzugsbehörden, hier den Amtsveterinären und Amtsveterinärinnen, wird dadurch eine gewisse Flexibilität und Ermessen eingeräumt. Dies darf aber nicht zu einer willkürlichen und überzogenen Anwendung der Vorschrift führen, wie wir es bereits mehrfach erlebt haben. Sinnvolle und wissenschaftlich fundierte Leitlinien können dabei helfen, Rechts­sicherheit zu schaffen, sowohl für alle Hundehalter und Hundehalterinnen als auch für die zuständigen Amtsveterinäre und Amtsveterinärinnen. Durchgesetzt hat sich dann aber nur ein Kreis von sogenannten Experten mit seinen Bemühungen, willkürlich und wissenschaftlich nicht belegte Ausschlussgründe zusammenzutragen, die faktisch dazu führen, dass Hundesport, Hundeausstellungen und eine Vielzahl von Aktivitäten mit Hunden verboten werden.

Die Leitlinien der Bundesländer definieren 50 genetische und morphologische Merkmale als Qualzuchtmerkmale und fordern tierärztliche Voruntersuchungen von 221 Hunderassen. Diese Leitlinien bedeuten nichts anderes als ein Verbot zahlreicher beliebter Hunderassen wie den Dackel. Es werden vielfach unsinnige und für die Tiere belastende Untersuchungen angeordnet oder Gentests für Krankheiten gefordert, die gar nicht auftreten.

Dort werden sogar „Züchterspaziergänge etc.“ genannt und als „halbprivat“ bezeichnet, einen Begriff, den ich bisher eher im Zusammenhang mit Krankenhauszusatzversicherungen kannte. Ich käme nie auf die Idee, dabei an Hundespaziergänge zu denken. Ein weiteres Beispiel für überzogene Regelungen: Damit etwas von der Veterinärbehörde als „Veranstaltung“ eingestuft wird, reicht es schon aus, dass Hunde durch andere Personen als ihre Halter „bewusst wahrgenommen“ werden können.

Wohin führt das? Betrifft das auch das Schulfest? Darf ich meinen Hund nicht mehr zu einer Familienfeier mitnehmen? Laut Leitlinie erfasst das Verbot nicht nur „öffentliche Veranstaltungen“. Alle berechtigten Kritikpunkte an diesen Leitlinien aufzuführen, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Ein von den Ländern eingesetztes Gremium, das überhaupt keinen Wert daraufgelegt hat, auch andere sachverständige Blickwinkel einzubeziehen, hat in den Leitlinien schwere Eingriffe in die Rechte von Menschen, in Grundrechte festgelegt und das ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage. Das trifft nicht nur Hundeaussteller und -sportler, selbst die Ausbildung von Rettungs- und Diensthunden, ja auch von Schulhunden ist in Gefahr. Ich habe konkret mitbekommen, dass vereinzelt die Ausbildung von Assistenzhunden ausgesetzt wurde. Es sind keine „wirren Geschichten“, diese Leitlinien wurden in NRW den Behörden per Erlass im 
Oktober aufgegeben. Mittlerweile wissen wir, dass diese Leitlinien auch auf unsere Interventionen hin wieder zurückgenommen wurden. Trotzdem gibt es noch Amtsveterinäre, die von ihrem einmal eingeschlagenen Weg nicht abweichen wollen und durch fragwürdige Empfehlungen und Vorgaben Veranstalter so zu verunsichern versuchen, dass diese trotzdem absagen.

In welcher Form wären Mischlinge davon betroffen?
Mischlinge wären von den Leitlinien genauso betroffen wie Rassehunde. Diese werden genau genommen noch viel stärker belastet. So sahen die Leitlinien vor, dass „bei Mischlingen die beteiligten Einzelrassen überprüft werden“ sollen. Bedeutet dies, dass bei Mischlingen zunächst die genetische Rassezusammensetzung ermittelt werden muss und dann eine gesundheitliche Überprüfung jeder ermittelten Einzelrasse notwendig ist? Dies würde dazu führen, dass Mischlinge mit viel mehr Untersuchungen belastet würden als Rassehunde.

Welche Maßnahmen haben Sie als VDH ergriffen und mit welchem konkreten Ziel?
Wir haben die Leitlinien bereits umfassend tiermedizinisch und juristisch überprüft. Eine Maßnahme, die bei der Komplexität dieser Leitlinien noch nicht abgeschlossen sein kann. Es hat zwei Jahre gedauert, diese Leitlinien zu erstellen und man hat uns ja bewusst nicht einbezogen. Wir kennen die Leitlinien erst seit vier Wochen. Erste Ergebnisse haben wir den Verfassern der Leitlinien bereits mitgeteilt und dies hat dazu geführt, dass die Leitlinien erstmal zurückgenommen wurden. Ein erster Schritt, im Moment weiß niemand, wie es weitergehen wird. Man hat uns zugesagt, uns in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen und wir werden darauf bestehen, dass das auch passiert.
VDH-Geschäftsführer und Justiziar Jörg Bartscherer
Fotos: VDH-Archiv
Zu welchem Ergebnis sind Sie nach Ihrer Analyse der Leitlinien gekommen?
Da hat man schon den Eindruck, dass der eine nicht weiß, was der andere tut. Auf einer fragwürdigen wissenschaftlichen und rechtlichen Basis wird in das Leben von Hunderttausenden von Hundehalterinnen und Hundehaltern eingegriffen. Mir macht das große Sorgen. Man muss sich das nochmal vor Augen führen: Die in den Leitlinien für die Validierung als verantwortlich genannten Experten haben uns gegenüber sogar ausdrücklich bestritten, an der „Validierung und Freigabe dieser Leitlinien“ beteiligt zu sein. NRW hat diese Leitlinien dennoch erstmal konkret umgesetzt und dann wieder zurückgenommen. Ich erwarte auch, dass alle Verantwortlichen in den Bundesländern ihren Amtsveterinärinnen und Amtsveterinären gegenüber klarstellen, dass diese Leitlinien nicht zur Anwendung kommen dürfen, sofern noch nicht erfolgt. Nochmal, erste Veranstaltungen wurden bereits abgesagt und dass aufgrund von nicht validierten Leitlinien. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) duckt sich einfach weg. Es verweist darauf, dass die Leitlinien von Vertretern der Länder erarbeitet wurden. Ich denke, dass da auch das BMEL in der Verantwortung ist. Es hat dafür Sorge zu tragen, dass die eigene Verordnung, und dies ist die Tierschutz-Hundeverordnung, auch ordentlich umgesetzt wird.

Wir wissen auch, dass Vertreter des BMEL an diesen Leitlinien ganz entscheidend beteiligt waren. Ein uns von Frau Dr. Nick, zuständige Staatssekretärin des BMEL, zugesagtes Treffen, wird nun verweigert mit dem Verweis auf die Länderverantwortlichkeit. Ein bisschen so, als macht der Koch die Druckerei des Kochbuchs für das angebrannte Essen verantwortlich.

Welche Gründe kann es aus Ihrer Sicht dafür geben, dass die Hauptprotagonisten der AG Tierschutz (AGT) nicht mehr vollständig hinter Ihren Beschlüssen stehen?
Das kann ich Ihnen nicht sagen, da müssen Sie die an der Ausarbeitung beteiligten Experten selbst fragen.

Welche Parteien, Verbände, Vereine und Lobbyisten waren an der Umsetzung beteiligt?
Auch da kann ich nicht viel zu sagen, das liegt vor allem daran, dass die AGT nicht sehr transparent vorgegangen ist und uns bewusst ausgeschlossen hat.

Müssen sich Hundesportler und Hunde-Aussteller aktuell noch an die Leitlinien halten und ihre Tiere testen lassen, um an einer Veranstaltung oder Ausstellung teilzunehmen?
Ich persönlich halte es für rechtswidrig, Hundesportlern und Hundeausstellern derartig weitreichende Untersuchungspflichten pauschal vorzugeben. Hierzu erwarte ich jetzt eine entsprechende Klarstellung des BMEL und der AGT, die die Leitlinien verursacht haben und die damit für eine unfassbare Verunsicherung bei Hundehaltern und Hundehalterinnen aber auch bei ihren Behörden gesorgt haben. Ich entnehme dem § 10 TierSchHuV keine allgemeine Untersuchungspflicht und halte dies schlichtweg für rechtswidrig!

Was müssen Veranstalter jetzt beachten?
Die Situation ist im Moment noch unklar. Wir bitten unsere Mitgliedsvereine, sich mit uns abzustimmen und es wäre natürlich fahrlässig, nicht auch konkret rechtliche Schritte zu prüfen. Wie Sie sehen, Leidtragende sind im Moment nicht nur Hundehalter und Hundehalterinnen, sondern gerade auch die zuständigen Amtsveterinäre und Amtsveterinärinnen. Bisher haben wir in der Regel mit diesen Behörden immer gut zusammengearbeitet. Wir verfolgen ja die gleichen Interessen, uns geht es um das Wohl von Hunden und damit auch von Menschen. Dieses gute Miteinander droht empfindlich Schaden zu nehmen. Eine vollkommen unnötige Prozesswelle könnte da auf die Gerichte zukommen. Ich finde das unglaublich, was da gerade passiert.

Wie geht es weiter?
Wir sind zu einer konstruktiven Mitarbeit bereit! Wir sind aber auch dazu bereit, gemeinsam mit unseren Mitgliedsvereinen und deren hunderttausenden von Mitgliedern unsinnigen Leitlinien, Rasseverboten und allgemeinen Untersuchungspflichten rechtlich zu begegnen. Das ist das einzig Positive an der aktuellen Situation, die Solidarität und die Bereitschaft, sich gemeinsam für unsere Hunde einzusetzen, ist riesengroß.

MANUELA LIEFLÄNDER
ANZEIGEN

Urlaub

URLAUBSDOMIZIL IM BAYRISCHEN WALD
nahe Deggendorf, in bergumrahmter Einzellage, 8 Ferienwohnungen, 14 Personen, Hunde im Zwinger oder Wohnung, 2 Übungsplätze, Fährtengelände, Trainingshalle mit Gummiboden, Seminare, Blockhütte, Grillplatz, Internet (WLAN)

Kontakt: Hundesportzentrum Edberg-Hof, Familie Kern | Telefon 09904/84063 | www.edberghof.de

OSTSEE/NÄHE SCHARBEUTZ GANZJÄHRIG
2.500 qm eingezäuntes Grundstück WLAN, Kamin, AgiGeräte uvm., Platz für 1 bis 11 Personen, keine Hundebegrenzung
• Wohnung (bis 2 Pers., bis 4 Pers., bis 5 Pers.)
• Teilbereich zur Alleinnutzung ohne weitere Gäste
• Komplettes Haus (3 Bäder, 4 SZ) (bis 11 Pers.)
Kontakt: Telefon 040/538 54 51 | feriendomizil-trave@web.de | www.feriendomizil-trave.jimdo.com

URLAUB MIT UND OHNE HUND IM EDERTAL
(Nähe Edersee). 3 Ferienwohnungen, 2–4 Betten, ganzjährig geöffnet, zu vermieten. Zwinger, Liegewiese, Terrasse oder Balkon vorhanden. Preis pro Tag ab 30,– EUR.

Kontakt: Udo Bran denstein | Sängerweg 21, 34549 Edertal (Königshagen) | Telefon 05623/4630
URLAUB MIT HUND
an der Müritz und Mecklenburger Seenplatte, auch für Gruppen und Vereine geeignet, Zimmer, Ferienwohnungen, Bungalows, Gaststätte, Fährtengelände, Trainingspl. m. Geräten, Seminare, Hundeshop, Hunde sporthalle, Zwingeranlage, viele Seen, Wald und Felder, ruhige Lage – Ideal für Hunde

Kontakt: Telefon 033966/60344 | www.feriengut-sewekow.de

einklinker_ferienhaus

Verschiedenes

CLICKERTRAINING
Große Auswahl an Clicker/Fingerclicker, Spiral/StretcharmbänderClickerfutter, FuttertaschenTargetLongiersetLeinen, Trainingskarten u.v.m. Staffelpreise!!!
www.clickershop.de