Der VDH hat Maßnahmen gegen die neuen Leitlinien der Tierschutz-Hundeverordnung ergriffen. Bis zuletzt herrschte bei Hundefreunden Unklarheit darüber, was die neuen Leitlinien für Züchter und Hundesportler de facto bedeuten. Es waren wirre Geschichten im Umlauf. Vom Rassehundeverbot, Hundesportverbot bis hin zu Züchtern, die nicht mehr mit ihren Hunden spazieren gehen dürfen. Was ist dran an diesen Behauptungen?
Ich halte es für absolut sinnvoll, einheitliche Leitlinien für die Auslegung von § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) zu haben. Dieser Paragraf arbeitet mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Der Grund dafür ist, dass der Normgeber nicht jeden aus seiner Sicht regelungsbedürftigen Sachverhalt vorhersehen und bestimmen kann. Den Vollzugsbehörden, hier den Amtsveterinären und Amtsveterinärinnen, wird dadurch eine gewisse Flexibilität und Ermessen eingeräumt. Dies darf aber nicht zu einer willkürlichen und überzogenen Anwendung der Vorschrift führen, wie wir es bereits mehrfach erlebt haben. Sinnvolle und wissenschaftlich fundierte Leitlinien können dabei helfen, Rechtssicherheit zu schaffen, sowohl für alle Hundehalter und Hundehalterinnen als auch für die zuständigen Amtsveterinäre und Amtsveterinärinnen. Durchgesetzt hat sich dann aber nur ein Kreis von sogenannten Experten mit seinen Bemühungen, willkürlich und wissenschaftlich nicht belegte Ausschlussgründe zusammenzutragen, die faktisch dazu führen, dass Hundesport, Hundeausstellungen und eine Vielzahl von Aktivitäten mit Hunden verboten werden.
Die Leitlinien der Bundesländer definieren 50 genetische und morphologische Merkmale als Qualzuchtmerkmale und fordern tierärztliche Voruntersuchungen von 221 Hunderassen. Diese Leitlinien bedeuten nichts anderes als ein Verbot zahlreicher beliebter Hunderassen wie den Dackel. Es werden vielfach unsinnige und für die Tiere belastende Untersuchungen angeordnet oder Gentests für Krankheiten gefordert, die gar nicht auftreten.
Dort werden sogar „Züchterspaziergänge etc.“ genannt und als „halbprivat“ bezeichnet, einen Begriff, den ich bisher eher im Zusammenhang mit Krankenhauszusatzversicherungen kannte. Ich käme nie auf die Idee, dabei an Hundespaziergänge zu denken. Ein weiteres Beispiel für überzogene Regelungen: Damit etwas von der Veterinärbehörde als „Veranstaltung“ eingestuft wird, reicht es schon aus, dass Hunde durch andere Personen als ihre Halter „bewusst wahrgenommen“ werden können.
Wohin führt das? Betrifft das auch das Schulfest? Darf ich meinen Hund nicht mehr zu einer Familienfeier mitnehmen? Laut Leitlinie erfasst das Verbot nicht nur „öffentliche Veranstaltungen“. Alle berechtigten Kritikpunkte an diesen Leitlinien aufzuführen, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Ein von den Ländern eingesetztes Gremium, das überhaupt keinen Wert daraufgelegt hat, auch andere sachverständige Blickwinkel einzubeziehen, hat in den Leitlinien schwere Eingriffe in die Rechte von Menschen, in Grundrechte festgelegt und das ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage. Das trifft nicht nur Hundeaussteller und -sportler, selbst die Ausbildung von Rettungs- und Diensthunden, ja auch von Schulhunden ist in Gefahr. Ich habe konkret mitbekommen, dass vereinzelt die Ausbildung von Assistenzhunden ausgesetzt wurde. Es sind keine „wirren Geschichten“, diese Leitlinien wurden in NRW den Behörden per Erlass im
Oktober aufgegeben. Mittlerweile wissen wir, dass diese Leitlinien auch auf unsere Interventionen hin wieder zurückgenommen wurden. Trotzdem gibt es noch Amtsveterinäre, die von ihrem einmal eingeschlagenen Weg nicht abweichen wollen und durch fragwürdige Empfehlungen und Vorgaben Veranstalter so zu verunsichern versuchen, dass diese trotzdem absagen.
In welcher Form wären Mischlinge davon betroffen?
Mischlinge wären von den Leitlinien genauso betroffen wie Rassehunde. Diese werden genau genommen noch viel stärker belastet. So sahen die Leitlinien vor, dass „bei Mischlingen die beteiligten Einzelrassen überprüft werden“ sollen. Bedeutet dies, dass bei Mischlingen zunächst die genetische Rassezusammensetzung ermittelt werden muss und dann eine gesundheitliche Überprüfung jeder ermittelten Einzelrasse notwendig ist? Dies würde dazu führen, dass Mischlinge mit viel mehr Untersuchungen belastet würden als Rassehunde.
Welche Maßnahmen haben Sie als VDH ergriffen und mit welchem konkreten Ziel?
Wir haben die Leitlinien bereits umfassend tiermedizinisch und juristisch überprüft. Eine Maßnahme, die bei der Komplexität dieser Leitlinien noch nicht abgeschlossen sein kann. Es hat zwei Jahre gedauert, diese Leitlinien zu erstellen und man hat uns ja bewusst nicht einbezogen. Wir kennen die Leitlinien erst seit vier Wochen. Erste Ergebnisse haben wir den Verfassern der Leitlinien bereits mitgeteilt und dies hat dazu geführt, dass die Leitlinien erstmal zurückgenommen wurden. Ein erster Schritt, im Moment weiß niemand, wie es weitergehen wird. Man hat uns zugesagt, uns in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen und wir werden darauf bestehen, dass das auch passiert.