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Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e. V.

Dr. Bernd Tellhelm: Stellungnahme zum Verbot für Hunde mit „Qualzuchtmerkmalen“ an der Teilnahme bei sportlichen Veranstaltungen

Bei Hunden gibt es eine Reihe von Skelettveränderungen, die auf der Basis einer vererbten Veranlagung entstehen können. Hier liegt also eine „Umgestaltung“ von Skelettabschnitten, z. B. Gelenken, vor, die bei entsprechender Auslegung des § 10 TierSchHuV zu einem Ausstellungverbot führen, unter das auch sportliche Veranstaltungen fallen.

Der überwiegende Anteil solcher Veränderungen tritt in einer Form, einer Ausprägung auf, die nicht, oder nur im höheren Alter zu Schmerzen oder Leiden führen. Sie erfüllen also gar nicht die Voraussetzungen des §10 TierSchHuV. Hunde allein wegen einer bekannten Veranlagung für eine spezielle Skelett­erkrankung von sportlichen Veranstaltungen auszuschließen, widerspricht dem Grundsatz, dass Bewegung, Training der Muskulatur die beste Prophylaxe ist, um klinische Folgeerscheinungen (mit Schmerzen) beim Vorliegen von Skelettveränderungen zu vermeiden.

Das Argument, dass das Hundebesitzer ja auch ohne Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen mit ihrem Hund durchführen können, ist nur bedingt richtig. Hier geht es nicht um ein „Spazieren gehen“, da das nicht dazu geeignet ist, ein gezieltes Training zu ersetzen. Die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen setzt ein gezieltes Training unter Aufsicht erfahrener „Hunde­sportler“ voraus. Das erfüllt die Aufgabe, die Muskulatur zur Entlastung des Skeletts entsprechend zu stärken. Eine kontrollierte „Bewegung“ ist sehr wichtig für den Stoffwechsel zur Regeneration des Gewebes. Ein solches Training werden Hundebesitzer in der Regel aber nur durchführen, wenn sie auf ein bestimmtes Ziel hinarbeiten, z. B. Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen, die ja mit den unterschiedlichsten Anforderungen angeboten werden.

Ein Ausschluss von sportlichen Veranstaltungen von Hunden allein wegen einer nachgewiesenen erblich beeinflussten Skelett­veränderung (z. B. HD) ist nicht zielführend. Einziger sinnvoller Grund für einen Ausschluss ist das Vorliegen und der Nachweis von Bewegungsstörungen/Lahmheiten/Schmerzen. Für einige/viele erblich beeinflusste Skelettveränderungen gibt es ja gar keine Selektionsverfahren. Das bedeutet, dass Hunde/Rassen, die an einem solchen Verfahren teilnehmen, um die Frequenz in der Population verringern, bestraft werden.

DR. BERND TELLHELM
VORSTANDSMITGLIED DER GRSK – GESELLSCHAFT FÜR RÖNTGENDIAGNOSTIK
GENETISCH BEEINFLUSSTER SKELETTERKRANKUNGEN BEI KLEINTIEREN E. V.